Ruhstorf/Tittling. Wie die Landtagsabgeordneten Roswitha Toso und Christian Lindinger (beide FW) mitteilen, ist mit dem 01.04.2025 die RZWas 2025 (Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) gestartet. Die neue RZWas ist nun bis zum 31. Dezember 2028 gültig, wobei Fördersystematik und Förderverfahren grundsätzlich beibehalten werden.
Auch bisher gab es diese Förderungen nach der RZWas 2021. Hierfür gab Umweltminister Thorsten Glauber heute die Fördersummen für April 2025 und den Sommer 2025 bekannt. Für den Landkreis Passau ergibt sich die Gesamtfördersumme von 4.127.285 Euro. Diese Summe teilt sich auf in eine Bezuschussung von 1.611.293 Euro für eine sichere und qualitativ hochwertige Wasserversorgung der Bevölkerung und 2.515.992 Euro für die Sanierung und Erweiterung von Abwasserleitungen. Insgesamt profitieren hiervon 7 Kommunen im Landkreis Passau, in denen 14 Maßnahmen gefördert werden.
Eine zentrale Neuerung ist allerdings der neue Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der Betriebsführung. Damit soll die Zusammenarbeit der Kommunen ausgebaut werden. Daneben wird die Förderpauschale für Verbundleitungen und -kanäle einheitlich auf 200 Euro/Meter angehoben bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 70 Prozent der Ausführungskosten. Das schafft einen Anreiz für Kommunen, Verbundleitungen zu errichten und sich damit insbesondere bei der Wasserversorgung mit anderen Kommunen zu vernetzen und so die Versorgungssicherheit vor Ort weiter zu verbessern.
Zusätzlich werden die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) verändert. Diese und weitere Anpassungen der RZWas sollen helfen, die Auszahlungen weiter zu beschleunigen. Dazu soll ebenfalls beitragen, dass im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 für die Härtefallförderung der Schwerpunkt zugunsten der Wasserversorgungsanlagen verändert wird. Dadurch können in diesem Bereich statt bisher 66 Millionen im Jahr 2025 bis zu 99 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt werden. Erstmalig werden dieses Jahr auch Gemeinden in der Auszahlung vorgezogen, wenn sie Stabilisierungshilfen erhalten.
Die Fortführung der RZWas-Förderung bietet den Kommunen in Bayern außerdem attraktive Fördermöglichkeiten und damit die Chance, ihre Gewässer klimaresilient zu gestalten. Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge oder die Umgestaltung von kommunalen Gewässern zu klimaangepassten und ökologisch wertvollen Lebensräumen für Menschen und die Artenvielfalt stellen die wichtigsten Säulen des Förderprogramms im nichtstaatlichen Wasserbau dar. Mit Fortführung der RZWas werden in den nächsten Jahren weitreichende Angebote für die vielfältigen Pflichtaufgaben an Gewässern in Zuständigkeit der bayerischen Kommunen angeboten.
Ebenfalls ab 01. April 2025 liegt den Wasserwirtschaftsämtern die sogenannte Transparenzliste vor, auf der alle Auszahlungsanträge aufgelistet sind, die im laufenden Jahr ausgezahlt werden. Die Wasserwirtschaftsämter können somit Auskünfte zum Auszahlungszeitpunkt erteilen. Wenn Ende 2025 die Haushaltsmittelausstattung für die RZWas-Förderung im Jahr 2026 absehbar ist, wird auch die Transparenzliste für das kommende Jahr herausgegeben.
Die nun ausgelaufene Verordnung lief über 4 Jahre, mit ihr wurde die Sanierung von rund 1.000 Kilometern an Wasserleitungen und 600 km an Abwasserkanälen gefördert. Erstmalig wurden hier auch Verbundleitungen gefördert.
