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Zuständigkeiten des Hauptausschusses:
Themen der allgemeinen Verwaltung, des Gewerbes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Gesundheits- und Sozialwesens. Außerdem Angelegenheiten öffentlicher Einrichtungen – jedoch ohne Bau- und Umweltfragen.
Entscheidungen über Haushaltsausgaben bis 50.000 Euro sowie über- oder außerplanmäßige Ausgaben bis maximal 25.000 Euro.
Personalangelegenheiten der gemeindlichen Beamten und Tarifbeschäftigten (TVöD), ausgenommen der Bürgermeister und der berufsmäßigen Marktgemeinderatsmitglieder. Die entsprechenden Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO werden dem Ausschuss übertragen (Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GO), soweit nicht der erste Bürgermeister nach Gemeindeordnung zuständig ist.
Zuständigkeiten des Finanzausschusses:
Beratung von grundsätzlichen Finanzthemen, z. B. Haushaltsentwurf, alternative Finanzierungsmodelle, Kommunalunternehmen, private Rechtsformen, neue Steuerungsmodelle, Kostenanalysen, Controlling oder Outsourcing.
Aufgaben im Bereich der Wirtschaftsförderung.
Zuständigkeit für kommunale Förderprogramme.
Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere Entscheidungen über
Erlass,
Niederschlagung,
Stundung,
Aussetzung der Vollziehung.
Festlegung von Grundsätzen für Geldanlagen sowie den Kauf und Verkauf von Wertpapieren.
Entscheidungen über Haushaltsausgaben bis 50.000 Euro sowie über- oder außerplanmäßige Ausgaben bis maximal 25.000 Euro.
Zuständigkeiten Bau- und Umweltausschuss (o. Ä.):
Umsetzung der Bayerischen Bauordnung, etwa die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben oder isolierte Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgaben im Bereich Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen sowie beim Straßen-, Brücken- und Kanalbau.
Erwerb von Baugrundstücken (unter Beachtung der entsprechenden Wertgrenzen).
Regelungen zu Straßengrundabtretungen.
Themen des Natur- und Umweltschutzes, einschließlich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie des Straßenverkehrsrechts.
Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten.
Entscheidungen über Haushaltsausgaben bis 50.000 Euro sowie über- und außerplanmäßige Ausgaben bis maximal 25.000 Euro.
Erarbeitung individueller Konzepte und deren schrittweise Umsetzung zur positiven Entwicklung des Gemeinwesens, der Ortschaften sowie zur Förderung von Kultur und Gemeinschaft – mit dem Ziel, die Lebensqualität zu steigern. Dazu gehören unter anderem:
Demografische Entwicklungen
Themen rund um Jugend und Familie
Konzepte für Senioren
Bildung
Förderung und Stärkung des Ehrenamtes
Management von Leerständen
Zukunftsstrategien für die Dörfer
Allgemeine Ortsentwicklung
Der Schulverband Ruhstorf an der Rott betreut die Grundschule für die Klassen 1 bis 4. Die Schüler kommen aus den Gemeinden Ruhstorf und Neuhaus am Inn. Der Verband ist ein Zusammenschluss dieser beiden Gemeinden, in dem vor allem haushaltliche Fragen gemeinsam beraten und entschieden werden.

Aufgaben eines Kreisrats im Landkreis Passau
Gesetzgebung und Beschlüsse auf Kreisebene:
Mitwirkung an Beschlüssen des Kreistags, z. B. zu Haushaltsfragen, Investitionen und strategischer Planung.
Haushalt und Finanzen:
Prüfung und Verabschiedung des Kreishaushalts; Kontrolle der Mittelverwendung durch die Kreisverwaltung.
Verwaltung und Kontrolle:
Überwachung der Arbeit der Kreisverwaltung, Sicherstellung einer effizienten Umsetzung von Beschlüssen.
Soziale und öffentliche Infrastruktur:
Entscheidungen zu Schulen, Krankenhäusern, öffentlichen Einrichtungen, Sozialhilfe und Jugendhilfe.
Wirtschaft und Verkehr:
Förderung regionaler Wirtschaft, Verkehrsinfrastruktur, öffentlicher Nahverkehr und kreisweite Projekte.
Umwelt, Natur und Landschaft:
Planung und Umsetzung von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen.
Bürgernähe und Petitionen:
Bearbeitung von Bürgeranliegen und Petitionen aus dem Landkreis; direkter Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern.
Ausschüsse und Fachausschüsse:
Mitarbeit in Ausschüssen zu spezifischen Themen wie Finanzen, Bildung, Soziales, Bauwesen oder Umwelt.
Als Mitglied des Kreisausschusses des Landkreises Passau unterstütze ich die Arbeit des Kreistags und bereite wichtige Entscheidungen vor. Ich begleite die Umsetzung von Beschlüssen, überwache die Arbeit der Kreisverwaltung und berate zu zentralen Themen wie Haushalt, Finanzen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Verkehr, Wirtschaft und Umweltschutz. Außerdem bearbeite ich Bürgeranliegen und Petitionen und arbeite aktiv in Fachausschüssen mit, um die Interessen der Menschen im Landkreis bestmöglich zu vertreten.
Ich bin Mitglied im Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Dieser Zweckverband ist eine Aufgabe der unteren Verwaltungsbehörden und stellt den Zusammenschluss des Landkreises Passau, Freyung-Grafenau und der Kreisfreien Stadt Passau dar. Der Verband organisiert das Rettungswesen und die Feuerwehralarmierung in der Region, einschließlich der Einrichtung einer integrierten Leitstelle (ILS). Er sorgt dafür, dass der Rettungsdienst rund um die Uhr verfügbar ist, die Rettungswachen besetzt sind und Ausschreibungen durchgeführt werden. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit Notärzten und die Software sichergestellt, die mit den Krankenhäusern kompatibel ist. Die Feuerwehralarmierung (Notruf 112) deckt die gesamte Fläche ab – alles, was nicht polizeilich ist, wird über die ILS koordiniert.
Das Jobcenter ist ein Zusammenschluss des Sozialamtes beim Landratsamt und der Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es, die Menschen bestmöglich wieder in Arbeit zu bringen – unter anderem durch Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Außerdem werden hier Leistungen wie Sozialhilfe und das Bürgergeld (vormals ALG II) verwaltet, um die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und ihnen eine nachhaltige Perspektive zu bieten.
Darunter:

Als Landtagsabgeordneter vertrete ich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Passau im Bayerischen Landtag. Dort wirke ich an Entscheidungen über bayerische Gesetze mit – etwa zu Themen wie Staatsfinanzen, Polizei oder Inklusion. Außerdem überwache ich die Arbeit der Staatsregierung und nehme damit eine wichtige Kontrollfunktion wahr. In mehreren Fachausschüssen arbeite ich aktiv mit und bringe eigene Anträge sowie Gesetzesvorschläge ein.
In dieser Arbeitsgruppe setzen wir uns für die Förderung von Inklusion ein, besonders im schulischen Bereich. Wir besprechen Maßnahmen wie zum Beispiel Schulpooling in Grund- und Förderschulen, um Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen bestmöglich zu unterstützen.
Aufgaben des Haushaltsausschusses:
Haushalt als Grundlage staatlichen Handelns:
Der Landtag verabschiedet den Haushalt; die Staatsregierung führt ihn aus.
Parlamentarische Kontrolle des Vollzugs:
Nutzung von Informationsrechten und Zustimmungsvorbehalten
Prüfung von Hochbauvorlagen
Überwachung des im Haushaltsgesetz festgelegten Stellenabbaus
Entlastungsverfahren:
Staatsregierung legt Haushaltsrechnung vor
Rechnungshof prüft und erstellt Jahresbericht
Haushaltsausschuss bereitet die Entlastungsentscheidung des Landtags vor
Prüfung von Anträgen und Gesetzentwürfen:
Bewertung der finanziellen Auswirkungen und Erarbeitung fundierter Empfehlungen.
Expertenanhörungen:
Durchführung zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen.
Weitere Zuständigkeiten:
Entscheidungen in Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten (soweit nicht das Plenum entscheidet)
Behandlung von Petitionen aus seinem Fachbereich
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
Tradition & Besonderheit
Besteht in dieser Form seit 1946.
Einzigartig in Deutschland: einziger Ausschuss, der sich ausschließlich um Belange des öffentlichen Dienstes kümmert.
Zentrale Themenbereiche
Beamten- und Tarifrecht
Besoldung und Versorgung
Personalvertretungsrecht
Gleichstellung und Inklusion (u. a. schwerbehinderte Beschäftigte)
Ausbildung des Nachwuchses und Fortbildung der Mitarbeitenden
Arbeit im Gesetzgebungsverfahren
Beschäftigungsbedingungen und Karriereperspektiven
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Moderne Arbeitsformen
Fachkräftegewinnung und -sicherung
Petitionen & konkrete Anliegen
Behandlung individueller Anliegen von Beschäftigten
Häufige Themen: Einstellung, Versetzung, Beförderung, Beihilfe, Versorgung
Regelmäßige Sachstandsberichte der Staatsregierung
Informationsbesuche vor Ort
Ich bin innerhalb meiner Fraktion der zentrale Ansprechpartner für alle jagdpolitischen Themen.
Ich begleite Gesetzgebungsverfahren rund um Jagd, Wildtiermanagement, Naturschutz und das Wald-Wild-Verhältnis.
Ich stehe im engen Austausch mit Jägern, Forstleuten, Landwirten, Verbänden und weiteren Fachleuten.
Ich bewerte aktuelle Entwicklungen – etwa den Umgang mit großen Beutegreifern wie Wolf und Luchs, Wildschäden, Wildseuchen oder jagdrechtliche Reformen.
Ich vertrete die Positionen meiner Fraktion nach außen, gebe Stellungnahmen ab und nehme an Fachgesprächen sowie Veranstaltungen teil.
Ich berate meine Fraktion intern und gebe Empfehlungen für Entscheidungen und Abstimmungen.
Ich bearbeite Petitionen und Bürgeranliegen, die jagdrechtliche oder wildtierbezogene Themen betreffen.
Ich bin der zentrale Ansprechpartner meiner Fraktion für alle Themen rund um den öffentlichen Dienst in Bayern.
Ich befasse mich mit Fragen des Beamten- und Tarifrechts, der Besoldung, der Versorgung sowie dem Personalvertretungsrecht.
Ich setze mich für die Anliegen schwerbehinderter Beschäftigter, für Gleichstellungsthemen sowie für eine gute Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst ein.
Ich begleite Gesetzesentwürfe und Anträge, die Arbeitsbedingungen, Karriereperspektiven und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst betreffen.
Ich beschäftige mich mit modernen Arbeitsformen und arbeite an Lösungen für die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.
Ich bearbeite Petitionen von Beschäftigten sowie deren konkrete Anliegen – z. B. zu Einstellung, Versetzung, Beförderung oder Beihilfe.
Ich stehe im regelmäßigen Austausch mit Verbänden, Personalvertretungen und der Staatsregierung und informiere mich bei Besuchen vor Ort über die Situation der Beschäftigten.