Lindinger: Altersgrenze wird auf Renteneintrittsalter 67 angehoben Ruhstorf. Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag setzen sich seit vielen Jahren für eine Anhebung der Altersgrenze für den zumeist ehrenamtlichen Feuerwehrdienst ein. Nachdem am Dienstag im Ministerrat die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes behandelt wurde, zeigt sich Christian Lindinger, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Ruhstorf erfreut: „Gute Nachrichten für unsere Feuerwehren: Die Reform des Gesetzes wird nun zügig auf den Weg gebracht.“ Zuvor hatte sich die FREIE WÄHLER-Fraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner darauf verständigt, die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst dynamisch auf das Renteneintrittsalter anzuheben – aktuell also auf 67 Jahre. Weitere Verlängerungsmöglichkeiten seien nicht vorgesehen. „Damit entsprechen wir dem Wunsch unserer Gesprächspartner in den Verbänden und Feuerwehren nach einer möglichst unbürokratischen und tragfähigen Lösung“, erläutert Lindinger. Für die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion seien im Entscheidungsprozess Rückmeldungen von Feuerwehrexperten und -praktikern unschätzbar wertvoll gewesen. Lindinger stellt klar: „Um die Funktionsfähigkeit unserer Feuerwehren zu erhalten, ist es neben der Nachwuchsgewinnung sehr wichtig, erfahrene Feuerwehrleute so lange wie möglich im Dienst zu halten. In Bayern sind wir in besonderem Maße auf einsatzbereite Feuerwehren in der Fläche angewiesen, um die Bevölkerung bei plötzlichen Schadensereignissen schnellstmöglich versorgen und schützen zu können.“ Neben der Anhebung der Altersgrenze enthält die Novelle noch weitere Neuerungen zur Entlastung der Feuerwehren – etwa die Einführung neuer Kostentatbestände. Lindinger ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden: „Insgesamt stellt die Novelle einen wichtigen Schritt dar, um unsere Feuerwehren weiter zu stärken und zukunftsfest zu machen.“ Pressekontakt: Abgeordnetenbüro Lindinger Bavariastraße 15 94099 Ruhstorf a. d. Rott christian.lindinger@fw-landtag.de
Bayerischer Landtag beschließt Novellierung des Feuerwehrgesetzes
FW-Abgeordneter begrüßt die Anhebung der Altersgrenze für ehrenamtlichen Feuerwehrdienst Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch im Plenum in der 2. & 3. Lesung die Novellierung des bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung wird am 16.07.2025 in Kraft treten. Ein zentrales Element der Reform ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst. „Mit der Anhebung der Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst auf das Renteneintrittsalter – aktuell 67 Jahre – ist ein zentrales Anliegen erfüllt, für das wir FREIE WÄHLER im Landtag seit Jahren kämpfen“, so der Landtagsabgeordnete Christian Lindinger. Bisher endet der Feuerwehrdienst bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Christian Lindinger, selbst seit 1978 bei der Freiwilligen Feuerwehr Ruhstorf aktiv, sieht in dieser Gesetzesänderung eine längst überfällige Maßnahme, die es erfahrenen Kräften ermöglicht, weiterhin Verantwortung zu übernehmen. Um die Funktionsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren zu sichern, sei es laut Lindinger neben der Nachwuchsgewinnung besonders wichtig, erfahrene Feuerwehrleute so lange wie möglich im Dienst zu halten. „Während des Gesetzgebungsverfahrens war es mir besonders wichtig, Rückmeldungen aus der Praxis und von Feuerwehrverbänden einzuholen, um am Ende ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg bringen zu können“, so Christian Lindinger. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit intensiver auftretenden Unwettern sei die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren von zentraler Bedeutung. Eine mit ausreichendem Personalstand versehene Feuerwehr sei eine Grundvoraussetzung, um die Bevölkerung im Falle eines Schadens effektiv versorgen und schützen zu können, sagt Christian Lindinger. Bildunterschrift: MdL Christian Lindinger und MdL Roswitha Toso (beide FREIE WÄHLER) haben im Plenum für die Anhebung der Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst gestimmt.
